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   BGH, 14.05.1955 - VI ZR 120/54   

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https://dejure.org/1955,510
BGH, 14.05.1955 - VI ZR 120/54 (https://dejure.org/1955,510)
BGH, Entscheidung vom 14.05.1955 - VI ZR 120/54 (https://dejure.org/1955,510)
BGH, Entscheidung vom 14. Mai 1955 - VI ZR 120/54 (https://dejure.org/1955,510)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHZ 17, 234
  • NJW 1955, 1030
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 03.12.1953 - III ZR 66/52

    Rechtsnatur eines Hilfsantrages

    Auszug aus BGH, 14.05.1955 - VI ZR 120/54
    Hierüber darf es nicht hinwegtäuschen, daß der Kläger - in unzulässiger Weise (vgl. BGHZ 11, 192; BGH L-M Nr. 7 zu § 253 ZPO) - ohne eine den Erfordernissen des § 253 Abs. 2 Ziff. 2 ZPO Rechnung tragende Abgrenzung der einzelnen Ansprüche sein Begehren auf Zahlung einer bestimmten Summe als Teilbetrag eines Gesamtschadens gerichtet hat.
  • BGH, 05.02.1953 - III ZR 105/51

    Zwischenurteil und Teilurteil

    Auszug aus BGH, 14.05.1955 - VI ZR 120/54
    Anders als in dem Falle der Entscheidung BGHZ 8, 383 [385] hat das Berufungsgericht hier den Antrag des Beklagten auf volle Abweisung der Klage nicht in dem Sinne verstehen zu können geglaubt, daß er eine Entscheidung auch über die weitergehenden Ansprüche des Klägers habe beantragen wollen, über die das Landgericht noch nicht entschieden hatte.
  • BGH, 11.05.2009 - II ZR 137/08

    Lurgi II

    c) Soweit der Kläger für die Zeit "ab Zustellung der Klageerweiterung" Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszins und damit offenbar - über den Zinssatz des § 63 Abs. 2 Satz 1 AktG hinausgehende - Prozesszinsen (§ 291 BGB) aus dem Einlagebetrag von 312.017, 61 EUR begehrt, fehlt zwar die Angabe eines Datums sowie der Nachweis einer Zustellung (§ 261 Abs. 2 Fall 2 ZPO) durch Empfangsbekenntnis (§ 195 Abs. 2 ZPO) bei der von dem Kläger ausweislich seines Schriftsatzes vom 30. Oktober 2007 betriebenen Zustellung von Anwalt zu Anwalt (vgl. dazu BGHZ 17, 234; Musielak/Foerste, ZPO 6. Aufl. § 261 Rdn. 6).
  • BGH, 16.12.1987 - VIII ZR 4/87

    Zustellung von Klageerweiterungsschriftsätzen im Mahnverfahren; Einhaltung der

    Eine Klageerweiterung ist, wie sich bereits aus dem Wortlaut des § 261 Abs. 2 ZPO (»im Laufe eines Prozesses«) ergibt, nur möglich, wenn schon wegen eines anderen Anspruches ein Prozeß, d. h. ein Streitverfahren (Urteilsverfahren) anhängig ist (vgl. BGHZ 17, 234, 235; BGH Urteil vom 11. Juli 1960 aaO).
  • BGH, 27.02.1992 - I ZR 35/90

    Klageänderung nach Erledigung der Hauptsache - Zustellung des klageändernden

    a) Es ist allgemein anerkannt, daß es zur Bewirkung der Rechtshängigkeit im Fall der Klageänderung keiner förmlichen Amtszustellung bedarf, sondern auch die Zustellung im Sinne des 198 ZPO von Anwalt zu Anwalt genügt (BGHZ 17, 234, 235 f.; Zöller/Stephan, ZPO, 17. Aufl., § 261 Rdn. 6).
  • BGH, 11.12.1986 - IX ZR 165/85

    Streitgegenstand und Rechtskraft bei Klage des Hauptschuldners gegen die

    Ob hier die Rechtshängigkeit der Widerklage bereits vor dem 7. September 1984 durch Zustellung der Schriftsätze vom 27. August 1984 und 6. September 1984 von Anwalt zu Anwalt (§ 198 ZPO) begründet worden ist (vgl. dazu BGHZ 17, 234; Thomas/Putzo, ZPO 14. Aufl. § 198 Anm. 2 a), kann offen bleiben.
  • BGH, 03.02.1978 - I ZR 116/76

    Umfang der Verjährungsunterbrechung durch Erhebung einer Stufenklage

    Auch kann ein Klageerweiterungsschriftsatz rechtswirksam von Anwalt zu Anwalt zugestellt werden (BGHZ 17, 234, 236).
  • OLG Frankfurt, 18.09.1987 - 3 UF 406/86
    Es ist zweifelhaft, ob Berufungs- und Berufungsbegründungsschriftsätze von Anwalt zu Anwalt zugestellt werden können; dies ist auch durch die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 14. Mai 1955 (NJW 1955, 1030) nicht eindeutig entschieden.

    Der Schriftsatz enthält den Stempelaufdruck: "Von Anwalt zu Anwalt zugestellt, §§ 176, 78, 198, 133, 170 (§§ 210a, 523, 519a) ZPO; BGHZ 17, 234«.

    Nur auf den ersten Blick hat die von der Beklagten angezogene Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 14. Mai 1955 (BGHZ 17, 234 = NJW 1955, 1030) diese Rechtsauffassung abgelehnt.

  • BGH, 23.11.1964 - II ZR 200/62

    Wirksame Erhebung einer Widerklage - Entscheidung über die Widerklage ohne

    Sie konnte von Anwalt zu Anwalt zugestellt werden (BGHZ 17, 234).
  • BGH, 19.09.1983 - VIII ZR 195/81

    Auslegung der in einem überseeischen Getreidehandelsgeschäft verwendeten Klausel

    Diese Übermittlung ersetzt die Zustellung von Amts wegen (BGHZ 17, 234).
  • BGH, 17.01.1967 - VI ZR 62/65

    Unterbrechung der Verjährung durch formlose Übergabe eines eine Klageerweiterung

    V Indessen ist das Berufungsgericht mit Hecht der Ansicht, daß hierdurch die erweiterten Ansprüche nicht schon rechtshängig geworden sind Dazu hätte es nach § 281 ZPO ihrer Geltendmachung in der mündlichen Verhandlung oder der formgerechten Zustellung des Schriftsatzes an den Beklagten bedurft, sei es einer Zustellung durch das Gericht, sei es einer Zustellung von Anwalt zu Anwalt (vgl«, Urteil des erkennenden Senats vom 14 Mai 1955 - VI ZR 120/54 ~ IM Br. 1 zu § 281 ZPO}« M o s e Voraussetzungen sind nicht erfüllt.
  • BGH, 04.10.1967 - VIII ZR 105/66

    Vereinbarung der schriftlichen Niederlegung eines Vertrages - Voraussetzungen des

    Die einhellige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs geht demgemäß dahin, daß dem rechtmäßigen Besitzer, der auf fremdem Grund und Boden ein Gebäude errichtet oder, was das Berufungsgericht mit Recht gleichgestellt hat, unter Verwendung erhalten gebliebener Außenmauern ein der Zweckbestimmung des alten Gebäudes nicht entsprechendes wesentlich wertvolleres Bauwerk erstellt und dadurch den Zustand des Grundstücks nicht nur verbessert, sondern völlig ändert, in Anwendung der §§ 812 Abs. 1 Satz 2 und 951 Abs. 1 BGB Bereicherungsansprüche gewährt werden (vgl. BGHZ 10, 171, 179 [BGH 10.07.1953 - V ZR 22/52]; 17, 236 [BGH 14.05.1955 - VI ZR 120/54]; 35, 356 [BGH 18.09.1961 - VII ZR 88/60]; BGH Urt. v. 23. Oktober 1953 - V ZR 38/52 - LM BGB § 946 Nr. 6; v. 30. November 1960 - V ZR 131/59 - LM BGB § 951 Nr. 13; v. 12. April 1961 - VIII ZR 152/60 - LM BGB § 951 Nr. 14 = WM 1961, 700; v. 19. September 1962 - V ZR 138/61 - LM BGB § 951 Nr. 16).
  • BGH, 14.07.1961 - VI ZR 239/60

    Rechtsmittel

  • BGH, 26.01.1959 - VII ZR 67/58

    Rechtsmittel

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